Termin: Montag, 01. Mai 2023
Start Herren: 10:00 – Start Damen: 10:45
Distanzen: Lauf 7,0km (4 Runden a`1,75km), Rad 31km (2 Runden), Lauf 3,5km (2 Runden)
Zeitplan
07:45 – 09:45 Nachnennung und Startnummernausgabe im FF Haus
08:45 – 09:40 CHECK IN Wechselzone
09:50 WETTKAMPFBESPRECHUNG – RACE BRIEFING
10:00 START Duathlon Classic MÄNNER
10:23 Erster Läufer zum Radfahren
10:45 START Duathlon Classic DAMEN
11:20 Letzte LäuferIn zum Radfahren Start/ Ziel
11:01 Erster Teilnehmer zum Lauf 2 Start/ Ziel
11:23 Sieger im Ziel Start/ Ziel
11:42 Letzter Teilnehmer zum Lauf 2
13:22 Letzter Teilnehmer im Ziel Start/ Ziel
13:00 – 13:45 CHECK OUT Wechselzone
14:15 SIEGEREHRUNG FF Haus
Richtlinien: Es gilt die Sportordnung des ÖTRV 2023 – GÜLTIGE WETTKAMPFREGELN beachten!! – Achtung: Windschattenfahren VERBOTEN!!!
Wertungsklassen/ Nenngebühr: Das Nenngeld für den Einzel und Staffelbewerb beinhaltet keine Tageslizenz von EUR 12.-. Bei Vorlage der gültigen ÖTRV Jahreslizenz 2023 muss keine Tageslizenz bezahlt werden. Sonst bitte abgezählt mitbringen.
Wertungen gem. ÖTRV Klassen in der gültigen Fassung: Einzel jeweils m/w AK: U23/ 24-29/30-34/ 35-39/40-44/ 45-49/ 50-54/ 55-59/ 60-64/ 65-69/ 70-74/ 75-80/ 80+, Gesamt m/w getrennt; Staffel: m/w/mixed
Nenngebühr:
Einzel ONLINE: EUR 39.-/ Nachmeldung EUR 55.-
Staffel: ONLINE EUR 39.- / Nachmeldung EUR 55.-
Preise: Für die ersten 3 in jeder Wertungsklasse Sonderpreise: für die Gesamtsieger bei Damen und Herren im Einzelbewerb: € 70,-/50,-/30,- für die Plätze 1-3 bei Damen und Herren
Teilnahmebedingung:
Mit der Teilnahme verpflichtet sich der:die Sportlerin zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen des Anti-Doping Bundesgesetzes 2021 sowie der diesbezüglichen Vorschriften des zuständigen nationalen und internationalen Sportfachverbandes (insb. Statuten, Sportordnung, Wettkampfordnung). Als Sportler:in gelten Personen, die Mitglieder oder Lizenznehmer:in (Jahres- oder Tageslizenz) einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder es zum Zeitpunkt eines potenziellen Verstoßes gegen Anti-Doping-Regelungen waren, oder die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundes-Sportförderungsmitteln gefördert werden, teilnehmen. Nähere Informationen zu den Anti-Doping Regelungen finden Sie auf der eLearning-Plattform der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA Austria): https://aktiv.nada.at
Der:die Veranstalter:in sowie der:die Ausrichter:in lehnen Doping strikt ab. Als Teilnehmer:in versichern Sie, dass Sie keinerlei verbotene Substanzen oder verbotene Methoden zu Dopingzwecken zu sich genommen bzw. angewendet haben oder nehmen bzw. anwenden werden. Informationen, ob ein Medikament oder eine Behandlungsmethode verboten ist, finden Sie hier: www.nada.at/medikamentenabfrage Dieses Service der NADA Austria steht auch als „MedApp“ für Android und IOS zur Verfügung.
Sollte für den:die teilnehmende:n Sportler:in die Einnahme verbotenen Substanzen oder die Anwendung verbotener Methoden nach ärztlicher oder zahnärztlicher Diagnose erforderlich sein, müssen Sportler:innen im Testpool bereits vorab eine medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Auch allen anderen Sportler:innen wird dringend empfohlen, alle ärztlichen Atteste sowie Befunde für eine etwaige retroaktive medizinische Ausnahmegenehmigung aufzubewahren. Nähere Informationen finden Sie hier: www.nada.at/medizin/krankheit-oder-verletzung
Haftung: Der Veranstalter übernimmt keine wie auch immer geartete Haftung für Verlust oder Schäden an Gegenständen oder Verletzungen an Personen. Die Strecke ist gesichert und teilweise gesperrt. Mit der Einzahlung für die gegenständliche Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit den Haftungsbedingungen einverstanden. Für den Fall meiner Teilnahme erkenne ich den Haftungsausschluss der Veranstalter für Schäden jeder Art an. Ich werde weder gegen die Veranstalter und Sponsoren noch gegen die Stadtgemeinde Maissau oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeglicher Art geltend machen, die mir durch meine Teilnahme entstehen könnten. Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder Sicherheitsgründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Nenngeldes!
Stand: 14.03.2023; Änderungen vorbehalten!!!